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Preise

Für Pflegebedürftige in häuslicher Pflege gibt es Betreuungsleistungen nach §45b SGB XI. Dabei handelt es sich um den sogenannten Entlastungsbetrag. Dieser Betrag gilt insbesondere der Entlastung pflegender Angehöriger und liegt bei 125 Euro monatlich. Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist ein genehmigter Pflegegrad von 1 bis 5.

Wir haben eine Kassenzulassung für den Bereich §45b SGB XI und rechnen für Sie direkt bei Ihrer Pflegekasse ab.

Haben Sie mit anerkanntem Pflegegrad
(ab Pflegegrad 2) ihren monatlichen Anspruch auf Pflegesachleistungen nicht ausgeschöpft, können Sie bis zu 40 Prozent des Anspruchs auf Pflegesachleistungen alternativ für Betreuungs- und Entlastungsleistungen
gem. § 45 b Sozialgesetzbuch Elf (SGB XI) ausgeben. Dies sind z. B. haushaltsnahe Dienstleistungen, Alltagsbegleitung, Betreuung bei Demenz o. ä.

Unsere Dienstleistungen können Sie auch privat stundenweise buchen. Diese werden wir Ihnen ab 35,70 € / Stunde in Rechnung stellen. Die Abrechnung erfolgt monatlich.
Bei uns zahlen Sie nur die Stunden, die Sie auch tatsächlich in Anspruch genommen haben.

Wir beraten Sie kostenlos!

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